Ab 24.11.2021 gilt auch bei uns die 2G-Regel


Mit Datum 24.11.2021 wird die Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW der aktuellen Lage angepasst. Die wichtigste Änderung für uns im "Amateursport" ist die (fast ausnahmslose) Einführung einer 2G-Regel (geimpft oder genesen) für den Trainings- und Wettkampfbereich.

Ab dem 24.11.2021 dürfen Erwachsene und Jugendliche über 15 Jahre nur noch dann am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen, wenn sie immunisiert sind, also die sogenannte 2G-Regel erfüllen.

Für 15jährige und jüngere ändert sich nichts. Außerhalb der Ferien gelten sie als getestet und können außerhalb der Ferien sowohl am Trainings- als auch am Spielbetrieb teilnehmen.


Diese Regelung gilt nicht nur für die aktiven Sportlerinnen und Sportler, sondern auch für Zuschauerinnen und Zuschauer, oder andere Personen, welche die Sporthallen betreten wollen.

Wir hoffen, dass bei strikter Einhaltung dieser Regelungen der weitere Spiel- und Trainigsbetrieb aufrecht erhalten werden kann und sind daher auf Ihre und Eure Unterstützung angewiesen.


Die Jugendleitung der
JSG Bielefeld 07

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